Ein Blick auf unsere Satzungen
Satzung des Fanclub "Bergische Fohlen Velbert '97" vom 10.03.2004
1. Name und Sitz des Fanclubs
Der Name des Fanclubs lautet "Borussia Mönchengladbachs Fanclub `Bergische Fohlen Velbert´97`", nachfolgend "Fanclub" genannt. Sitz des Fanclubs ist der Wohnsitz des gewählten Vorsitzenden.
Der Fanclub wird nicht ins Vereinsregister eingetragen und ist somit kein "e.V.".
2. Farben und Wappen des Fanclubs
Die Farben des Fanclubs sind schwarz-weiß-grün, entsprechend den Farben des VfL 1900 Borussia Mönchengladbach; das Wappen des Fanclubs entspricht der Abbildung im Anhang.
3. Ziele und Grundlagen des Fanclubs
Ziel des Fanclubs ist die Unterstützung der einzig wahren Borussia; das Zusammenleben der Fans im Niederbergischen und der ganzen Welt zu fördern und ein positives Bild friedlicher Fußballfans in der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Dieser Fanclub lebt von, für und durch seine Mitglieder; die ehrenamtliche Mitarbeit, die Kreativität und der Einsatz jedes Mitgliedes im Rahmen seiner Möglichkeiten ist ausdrücklich erwünscht und unbedingt nötig, da der Fanclub mehr als eine Fahrgemeinschaft oder eine Kartenvorverkaufsstelle sein soll.
Diese Satzung bildet die Grundlage für das Vereinsleben.
4. Geltungsbereich und Annahme der Satzung
Diese Satzung gilt für alle Mitglieder und Gäste auf allen Veranstaltungen und bei allen Aktivitäten, die im Namen des Fanclubs organisiert und im Namen des Fanclubs besucht werden.
Alle vorherigen Satzungen und Beschlüsse verlieren mit Annahme dieser Satzung ihre Gültigkeit.
Diese Satzung gilt als angenommen, wenn alle bisherigen stimmberechtigten Mitglieder diese Satzung schriftlich anerkennen.
5. Vereinsführung
a) Vorstand
Der Vorstand hat die Aufgabe, den Fanclub im Sinne aller Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen zu leiten.
Hierzu bedarf es der aktiven Mitarbeit jedes Mitgliedes, denn der Fanclub kann nur so gut sein, wie seine Mitglieder.
Zur Wahl stehen der Vorsitzende ("Präsi"), sein Stellvertreter ("Vizepräsi"), der Schatzmeister und sein Stellvertreter.
Aufgaben der Vorstandmitglieder:
Vorsitzender Leitung, Führung u. Organisation des Fanclubs als Ganzes;
Leitung der Versammlungen; Vertretung des Fanclubs nach Innen und Außen
stellv. Vorsitzender Stellvertreter des Vorsitzenden (vertretend und unterstützend)
Schatzmeister Aufsicht über das Fanclubvermögen und dessen Verwendung;
stellv. Schatzmeister Überprüfung des Schatzmeisters durch Kassenprüfungen;
Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder Ansprechpartner für alle Mitglieder; sie helfen den Mitgliedern bei der Formulierung von Anträgen.
Der Vorstand ist verpflichtet, einen Vorstandsbericht zur JHV (Stichtag 31.12. des Vorjahres) zu erstellen, Inhalte sind: ein allgemeiner Rückblick, Situation des Fanclubs (Ein- / Austritte), Finanzbericht, Ausblick.
Der Vorstand wird durch Beschluß auf der JHV mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder gewählt; der bisherige Vorstand wird durch die Neuwahl vollständig entlastet.
Sollte ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub austreten oder aus anderen Gründen sein Amt nicht weiter ausüben können, ist umgehend ein Nachfolger für die Zeit bis zur nächsten Jahreshauptversammlung zu wählen.
b) Organisationskomitee
Auf der Jahreshauptversammlung wird zur Durchführung geplanter Aktivitäten ein Organisationskomitee gebildet. Dieses Komitee kümmert sich um Planung und Organisation (nicht die Ausführung !) von z.B. Vereinsfeiern, Auswärtsfahrten und weiteren Aktivitäten.
Das Organisationskomitee besteht aus dem Vorstand sowie vier weiteren Mitgliedern und ist von allen übrigen Mitgliedern zu unterstützen.
6. Vereinsversammlungen
a) Jahreshauptversammlungen
Die Jahreshauptversammlung (JHV) findet jährlich im Januar im Vereinslokal statt. Der Termin wird jährlich im voraus festgelegt.
Die Jahreshauptversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder und mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
3. Vorlage des Vorstandsberichtes für das vergangene Jahr
4. ausführlicher Finanzbericht durch den Schatzmeister bzw. den Kassenprüfer
5. Vorstandswahlen: a) Vorsitzender b) stellv. Vorsitzender c) Schatzmeister d) Kassenprüfer
6. Übergabe der Ämter an den neuen Vorstand
7. Bildung des Organisationskomitees
8. Festlegung der Termine für Versammlungen bis einschließlich zur nächsten Jahreshauptversammlung
9. Festlegung des Mitgliedsbeitrages für das Folgejahr
10. weitere Tagesordnungspunkte (benannt mit a), b), c) usw. gem. Antrag
11. Sonstiges ("allgemeines Forum")
12. Schließung der JHV durch den Vorsitzenden
Beschlüsse werden ins Beschlußbuch eingetragen, es erfolgt kein weiteres Protokoll.
b) Mitgliederversammlungen
Es finden regelmäßig Mitgliederversammlungen des Fanclubs im Vereinslokal statt; sie dienen der allgemeinen Aussprache, Ideenfindung und Geselligkeit.
Die Termine für Mitgliederversammlungen sind auf der Jahreshauptversammlung nach Bedarf durch Beschluß festzulegen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und der Vorstand durch mindestens zwei Mitglieder vertreten wird.
Die Wahlen sind grundsätzlich offen, d.h. mit "Handzeichen" bzw. "auf Zuruf".
Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mehrheitlich zustimmen.
c) außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann kurzfristig außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, wenn es die Beschlußlage verlangt und kein Aufschub möglich ist.
Der Ausschluß von Mitgliedern und die Auflösung des Fanclubs ist nicht durch außerordentliche Versammlungen möglich.
7. Beschlüsse
Beschlüsse sind Entscheidungen des Fanclubs, die diese Satzung in ihrem Sinne oder Wortlaut nicht verändern.
Bei allen Beschlüssen, die mit einfacher Mehrheit anzunehmen sind, entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.
a) Mitgliederbeschlüsse
Beschlüsse werden durch die Mitglieder auf Antrag auf den Mitgliederversammlungen gefasst; es reicht die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt.
Zur Vereinfachung wird ein "Beschlußbuch" durch den Vorstand geführt, in dem alle Beschlüsse aufgezeichnet werden; alle Mitglieder haben Einblick. Es erfolgt keine weitere Verteilung von Prokollen o.ä.
Da Beschlüsse, die getroffen wurden, sinnvollerweise auch umgesetzt werden sollten, ist es notwendig, daß jedes Mitglied auf die Einhaltung der Beschlüsse achtet, da sonst eine Beschlußfassung nicht notwendig wäre.
Eventuelle Verstöße gegen gefaßte Beschlüsse sind dem Vorstand mitzuteilen und werden auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung gesetzt.
Sanktionen oder Strafen sind ausdrücklich nicht vorgesehen, weil davon auszugehen ist, daß sich jeder an die hier aufgestellten Regeln halten wird. Bei Verstößen kann der Ausschluß erfolgen.
b) Vorstandsbeschlüsse ("Eilbeschlüsse")
Vorstandsbeschlüsse sind Beschlüsse, die aufgrund der Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Versammlung haben. Eilbeschlüsse werden durch den Vorstand einstimmig getroffen, wenn eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreichbar ist und somit keine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden kann.
Der Ausschluß von Mitgliedern und die Auflösung des Fanclubs ist nicht durch Eilbeschluß möglich.
8. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen sind ausschließlich auf der Jahreshauptversammlung (JHV) auf Antrag möglich, mindestens 75% aller Mitglieder müssen dieser Änderung zustimmen.
Jede Satzungsänderung ist schriftlich aufzuzeichnen, allen Mitgliedern ist eine neue Fassung dieser Satzung zu übergeben.
9. Mitgliedschaft
Jeder Anhänger und Freund von Borussia Mönchengladbach oder der Bergischen Fohlen Velbert´97 kann die Mitgliedschaft im Fanclub beantragen, sofern er/sie das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag können ausschließlich eine beitragsfreie (nicht stimmberechtigte) Junioren-Mitgliedschaft beantragen. Alle weiteren Rechte und Pflichten sind gleich !
a) Eintritt
Das potentielle Mitglied hat sich auf einer Mitgliederversammlung persönlich vorzustellen und seine Mitgliedschaft formlos zu beantragen.
Über die Aufnahme entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
Das Mitglied hat als Voraussetzungen für die Mitgliedschaft den Mitgliedsantrag (s. Anlage 1) vollständig und richtig auszufüllen, sowie einen Abbuchungsauftrag zugunsten des Fanclubs zu erteilen (beides ist PFLICHT!).
Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer ggf der e-mail-Adresse mitzuteilen, um eine Erreichbarkeit sicherzustellen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem schriftlichen Anerkenntnis dieser Satzung und der Zahlung des Restbeitrages für das laufende Jahr, sowie einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages und endet automatisch mit dem Tod.
b) Austritt
Der Austritt aus dem Fanclub kann jederzeit, formlos und ohne Angabe von Gründen beim Vorstand erklärt werden.
Es bestehen keinerlei Anrechte auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge, sonstiger Zahlungen oder Leistungen seitens des Fanclubs. Ein Austritt zum Jahresende muß spätestens bis zum 15.12. des Jahres erklärt werden, damit der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr nicht abgebucht wird.
Der erteilte Abbuchungsauftrag erlischt.
c) Ausschluß
Mitglieder, die den Fanclub im Innenverhältnis oder im Ansehen in der Öffentlichkeit schädigen, können durch Beschluß aus dem Fanclub ausgeschlossen werden; es bedarf der Zustimmung von mehr als 75% aller anwesenden Mitglieder.
Erfolgt auch nach einmaliger Mahnung keine Zahlung des Mitgliedsbeitrages, tritt auf der Jahreshauptversammlung automatisch der Ausschluß des säumigen Mitgliedes in Kraft.
Es bestehen keinerlei Anrechte auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge, sonstiger Zahlungen oder Leistungen seitens des Fanclubs.
Der erteilte Abbuchungsauftrag erlischt.
10. Mitgliedsbeitrag
Zur Finanzierung des Fanclubs und seiner Aktivitäten sind Beiträge der Mitglieder notwendig.
Die Höhe des Beitrags wird auf der Jahreshauptversammlung mit der einfachen Mehrheit aller anwesenden Mitglieder für das Folgejahr durch Beschluß festgelegt werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird Ende Dezember jährlich im voraus per Lastschrift eingezogen.
Mitglieder, die den Jahresbeitrag nicht leisten, sind bis zu dessen Zahlung nicht stimmberechtigt.
Mitglieder, die aus finanziellen Gründen den Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen können, haben die Möglichkeit sich Anfang Dezember vertrauensvoll an den Vorstand zu wenden.
Es kann eine abweichende Beitragsregelung vereinbart werden, die nicht öffentlich bekannt gemacht wird.
Das Mitglied behält seinen Mitgliedsstatus unverändert.
11. Fanclubvermögen
a) Verwendung
Das Vermögen des Fanclubs gehört allen Mitgliedern und dient der Finanzierung von gemeinsamen Aktivitäten im Namen des Fanclubs. Die Mitglieder entscheiden auf den Versammlungen über die Verwendung des Fanclubvermögens mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder durch Beschluß.
b) Verwaltung
Die Verwaltung des Fanclubvermögens obliegt dem Vorstand.
Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister sind verfügungsberechtigt und haften bei Mißbrauch.
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des Vereinsvermögens. Alle anderen Mitglieder sind aus der Haftung ausgenommen.
c) Kassenführung
Zur Vereinfachung der Kassenführung (v.a. bei Kleinbeträgen) hält der Vorsitzende eine "Handkasse", die ein Unterkonto des Vereinskontos darstellt; der Vorsitzende haftet für die Handkasse persönlich.
Da der Fanclub keine juristische Person ist, wird das Fanclubkonto auf den Namen des Vorsitzenden geführt.
Um Mißbrauch zu vermeiden, unterzeichnet der Kontoinhaber eine Abtretungserklärung über das Vermögen auf dem Fanclubkonto und in der Handkasse zugunsten des Fanclubs als Anhang dieser Satzung.
Bei längerer Abwesenheit (unangekündigtes Fehlen bei zwei Versammlungen) oder Tod eines Verfügungsberechtigten, ist der verbleibende Vorstand verpflichtet, eine umfassende Kassenprüfung durchzuführen.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister prüfen die Rechtmäßigkeit der abzubuchenden Beträge unabhängig voneinander um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, erst anschließend wird abgebucht.
Bei Rückbuchung (z. B. bei Nichtdeckung oder Auflösung des Kontos oder Widerruf des Abbuchungsauftrages) trägt das Mitglied die Gebühren.
d) Kassenprüfung
Der Schatzmeister prüft die Einnahmen und Ausgaben und wird durch seinen Stellvertreter regelmäßig kontrolliert (Jahresende und Jahresmitte). Es erfolgt ein Kassenbericht (Stichtage: 30.06. und 31.12.) auf der nachfolgenden Versammlung.
Weitere Kassenprüfungen sind in Absprache mit dem Vorstand oder durch Beschluß möglich.
e) Aufwandsentschädigungen
Der Vorsitzende erhält im voraus als Ausgleich für den entstehenden Zeitaufwand eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe eines vollen Jahresbeitrages.
Weitere Kosten, die Mitgliedern in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Fanclub entstehen, werden nach Beleg erstattet.
12. Auflösung des Fanclubs
Die Auflösung des Fanclubs ist ausschließlich auf der Jahreshauptversammlung (JHV) auf Antrag möglich, mindestens 75% aller stimmberechtigten Mitglieder müssen der Auflösung zustimmen; das Fanclubvermögen wird zu gleichen Teilen unter allen Mitgliedern abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft aufgeteilt (d.h. ein angefangenes Mitgliedsjahr entspricht einem Anteil!)
Velbert, den 20. Juli 2004
Anhänge zur Satzung des Fanclubs "Bergische Fohlen Velbert ´97"
Anhang 1:
Anhang 2:
Allgemeines
a) Kartenbestellungen
Kartenbestellungen sind ein Serviceangebot des Fanclubs an seine Mitglieder, d.h. die Bestellung von Tages- und Saisonkarten erfolgt ausschließlich an Mitglieder. Die Verteilung erfolgt nach Eingang der Kartenbestellung.
Bei der Bestellung von Karten werden angefallene Kosten (Porto, Versicherung, sonstige Gebühren) anteilig auf die Karten geschlagen, dieser Betrag wird aufgerundet (auf 0,50 oder 1,00 €).
Außerdem wird € 0,50 je Karte als Fanclubgebühr zur Deckung des Unkosten erhoben.
Die fälligen Beträge werden durch Lastschrift eingezogen.
Um bei Bedarf möglichst viele Karten zu erhalten, werden alle Mitglieder gebeten, ihr Vorkaufsrecht bei Borussia Mönchengladbach bzw. beim Fanprojekt Mönchengladbach zugunsten des Fanclubs abzutreten.
Mitglieder mit Vorkaufsrecht werden selbstverständlich sämtliche Karten erhalten, die ihnen über das Vorkaufsrecht zustehen, so daß niemand benachteiligt wird.
Fanclubmitglieder ohne Vorkaufsrecht bekommen aber so die Möglichkeit, möglichst sicher, einfach und preiswert an Eintrittskarten zu gelangen.
Alle Mitglieder, die eine Dauerkarte besitzen, werden gebeten, diese bei Nichtnutzung an den Fanclub abzutreten.
Evtl. Verlust ist (ggf auch höherwertig) zu ersetzen.
Zuständigkeiten und Einzelheiten werden durch Beschluß geregelt.
b) Fahrgemeinschaften
Die Mitglieder des Fanclubs schließen sich bei Heim- und Auswärtsspielen zu Fahrgemeinschaften zusammen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet regelmäßig selbst zu fahren und andere Mitglieder mitzunehmen.
Mitglieder ohne Führerschein bzw. ohne Auto sind von dieser Pflicht ausgenommen und sind aufgefordert sich erkenntlich zu zeigen.
Für Fahrten zu Auswärtsspielen weiter als 100km werden die Einzelheiten auf der Versammlung beschlossen.
c) Feiern / Veranstaltungen / Aktivitäten
Der Fanclub richtet auf Antrag Feiern und Veranstaltungen für seine Mitglieder und deren Gäste aus.
Jedes Mitglied sollte helfen, damit Feste und gemeinsame Veranstaltungen gelingen; dazu gehört es auch, sich mit Ideen an das Organisationskomitee zu wenden, sowie überall mitzuhelfen, wo dies nötig ist.
Desweiteren sollte jedes Mitglied Spaß und gute Laune mitbringen, da diese Grundvoraussetzung für ein gutes Gelingen sind.
Zur Finanzierung der Unkosten werden "Unkostenbeiträge" erhoben, die jeweilige Höhe wird durch Beschluß festgelegt.
Mitglieder und deren Gäste werden bei gemeinsamen Festen und Veranstaltungen durch den Fanclub bezuschußt, die jeweilige Höhe dieser Bezuschussung wird durch Beschluß festgelegt.
Um Planungssicherheit zu haben, ist es notwendig, daß sich alle Mitglieder mit ihren Gästen bis zur letzten Versammlung vor der Veranstaltung anmelden und ihren Unkostenbeitrag im voraus leisten.
Der Vorstand hat das Recht, bei sich andeutender mangelnder Unterstützung des Festkomitees durch die Mitglieder das Fest bzw. die Veranstaltung abzusagen. Einzelheiten werden durch Beschluß geregelt.
Die Satzungen wurden von mir gelesen und ich erkläre mich hiermit einverstanden.
Und hier könnt Ihr euch aufnehmen lassen. Füllt bitte das Formular vollständig aus. Zur Sicherheit werdet Ihr zurückgerufen, um böswillige Personen auszuschließen.
Einzugsermächtigung
Anmeldungen ohne Einzugsermächtigungen können nicht berücksichtigt werden.
Ich ermächtige den Fanclub "Bergische Fohlen Velbert '97" den Jahresbeitrag von 30,00 Euro
jährlich von meinem Konto abzubuchen.
Weiterhin nehme ich zur Kenntnis, daß sich der Fanclub "Bergische Fohlen Velbert '97" vorbehält, bei Lastschriftrückgang (z. B. bei Unterdrückung des Kontos, neue Kontonummer, etc.) Gebühren in Höhe von 7,50 Euro zu erheben und bei mehr als drei Monaten Zahlungsversäumnis die Mitgliedschaft automatisch zu kündigen.
Die Satzungen des Fanclubs "Bergische Fohlen Velbert '97" habe ich erhalten und unterschrieben.
Bankverbindung Fanclub "Bergische Fohlen Velbert '97":
Sparkasse Velbert, BLZ: 33450000, Kto.-Nr.: 0026295345